Charterbedingungen

Maßgebend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Übersendung des Chartervertrages übersandt und auf Wunsch vorher in unserer Geschäftsräumen eingesehen werden können.

Hier das Wichtigste vorab in Kürze:

Der Chartervertrag wird wirksam, wenn er vom Charterer und Vercharterer unterzeichnet bei uns vorliegt und die Anzahlung beim Vercharterer eingegangen ist.

30% des Charterpreises sind bei Vertragsabschluss fällig; die restlichen 70% müssen spätestens einen Monat vor Antritt der Reise auf dem Konto des Vercharteres eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Charterpreis sofort fällig.

Rücktritt durch den Charterer ist jederzeit möglich; bei einem Rücktritt spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise werden 30% des Charterpreises, bei kurzfristigerem Rücktritt 100% des Charterpreises als Rücktrittsgebühren fällig. Sofern der Vercharterer das Boot weiter vermieten kann oder der Rücktritt spätestens 9 Wochen vor Antritt der Reise beim Vercharterer eintrifft, werden 150,-- Euro als Bearbeitungsgebühr fällig. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.

Die Yacht ist durch den Vercharterer Vollkasko versichert, ebenso gegen Haftpflichtansprüche Dritter. Der Selbstbehalt beträgt Euro 500,-- und ist bei Antritt der Charter in bar (bzw. EC-Zahlung) zu hinterlegen. Es besteht allerdings kein Versicherungsschutz bei vorsätzlich oder grob fahrlässig hebeigeführten Schäden. Wir empfehlen den Abschluss einer Skipper-Haftpflicht und einer Unfallversicherung.

Wir verchartern unsere Yachten nur an Gäste, die die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen haben, die für die Durchführung des geplanten Törns erforderlich sind und die zumindest über den Amtlichen Sportbootführerschein Binnen unter Motor verfügen. Vor Antritt der Reise erfolgt eine ausführliche Einweisung und eine Kontrolle aller technischer Funktionen. Bei Bedarf wird darüber hinaus eine Probefahrt durchgeführt.

Die Übergabe und die Rückgabe der Yacht erfolgt verbindlich gemäß den Vereinbarungen des Chartervertrages. Bitte planen Sie auch für die Rückgabe zur Vermeidung späterer Missverständnisse einen Zeitaufwand von etwa 60 Minuten ein.

Der Vercharterer unterhält einen mobilen Service, der Hilfe bei einer eventuellen Havarie unterwegs sicherstellt.

Haustiere an Bord sind gegen Aufpreis und mit Genehmigung des Vercharteres möglich.

Öffentliche Parkplätze sind am Übernahmeort der Yacht vorhanden. Gegen Gebühr können die Fahrzeuge auch auf einem eingezäunten Gelände abgestellt werden.

Die Yacht darf nur auf Binnengewässern gefahren werden. Ein Befahren von Strömungsgewässern wie beispielsweise der Elbe bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vercharterer.

Unsere Yacht wird innen und außen gereinigt komplett mit Ausstattung übergeben. Die Yacht ist vollgetankt. Bettw#sche und Handtücher sind vom Chartergast mit zu bringen bzw. können bei bedarf gegen Gebühr leihweise bereit gestellt werden.

Der Chartergast wird die Yacht wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft behandeln und handhaben. Dazu gehört auch die Rückgabe der Yacht in ordentlichem und innen und außen gereinigten Zustand. Die Endreinigung kann auch gebührenpflichtig durch den Vercharterer vorgenommen werden, sofern dies gewünscht wird oder erforderlich sein sollte. An Bord sollten Bordschuhe oder weiche Turnschuhe, möglichst ohne schwarze Sohlen getragen werden.

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt; ers erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Die Daten dienen lediglich zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage.

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